Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Umzug Zürich GmbH – nachfolgend “AGB” genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der Umzug Zürich GmbH. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1 – Pflichten der Umzug Zürich GmbH
Die Umzug Zürich GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Umzug Zürich GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die einen Umzug Zürich GmbH angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3 – Preise
Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Wir berechnen einen Mindestaufwand von 3 Stunden (bei nur einem Umzugsmitarbeiter 4 Stunden). Wir behalten uns vor in der Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände (Folgende Dienstleistungen gelten als Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand mit einberechnet.):

  1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Umzugsservice Zürich GmbH vorgenommen werden müssen.
  2. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
  3. Der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht
  4. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
  5. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
  6. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
  7. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug oder Möbellift nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das Umzug Zürich GmbH nicht verschuldet hat
  8. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.

Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Artikel 4 – Bezahlung
Zahlungen sind am Umzugstag Bar an den Teamleiter zu bezahlen. Auf Wunsch des Kunden besteht die Möglichkeit den Betrag mit einer Rechnung innert 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die Bezahlung per Rechnung gilt erst bei einem Betrag ab CHF 1’000.- nur für den Umzug. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 7 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Lieferwagen (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.-

Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die Umzugsservice Zürich GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Artikel 8 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Artikel 9 – Haftung
Die Umzug Zürich GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die Umzug Zürich GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Umzug Zürich GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Umzug Zürich GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Umzug Zürich GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Artikel 10 – Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der Umzug Zürich GmbH schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Artikel 11 – Datenschutz
Daten, die der Umzug Zürich GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich.